
Zu den Programmpunkten mit Beteiligung des Förderband e.V.
Arbeitsfelder
Reha-Ausbildung
Reha-Ausbildung
Gemeinsames Ziel von Berufsberatung und Förderband ist die Schaffung und der Erhalt von Ausbildungsplätzen für benachteiligte und behinderte Jugendliche durch duale oder betriebsnahe Ausbildungen.
Die Reha-Ausbildungsgänge beim Förderband e.V. fanden ihren Ursprung 1983 in einer gemeinsamen Initiative von Förderband, Berufsschule, Agentur für Arbeit, Regierungspräsidium und Mannheimer Betrieben zur Einrichtung der überbetrieblichen Ausbildung zur Hauswirtschaftshelfer/in. In der Folge kamen dann die Ausbildungsberufe Gartenbaufachwerker/in, Beikoch/köchin (1995) und jetzt ganz aktuell Fachkraft im Gastgewerbe (2006) hinzu.
Diese besonders geregelten Ausbildungsgänge (SGB III, § 102 (1) 1a) sind wohnortnahe, betriebsnah durchgeführte Reha-Ausbildungen für Mannheimer Förderschülerinnen und Förderschüler. Die Ausbildung ist als Ausbildungsverbund mit inzwischen ungefähr 40 Ausbildungsbetrieben organisiert.
Der Förderband e.V. übernahm die Trägerschaft der Reha-Ausbildung, die Betriebe wurden kooperierendes Mitglied im Förderband e.V. und schlossen sich in einer Arbeitsgemeinschaft "Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in, Beikoch/köchin, Gartenbaufachwerker/in und Fachkraft im Gastgewerbe“ zusammen.
Die Ausbildungszeit beträgt jeweils drei Jahre.
Zielgruppe
Die Reha-Ausbildungen zum/r Hauswirtschaftshelfer/in, Beikoch/köchin, Gartenbaufachwerker/in und Fachkraft im Gastgewerbe richten sich an Abgänger/innen von Förderschulen mit mittlerer (HWH, BK, GBFW) bis guter (FKGG) Leistungsstärke. Die Ausbildungsgänge sind vor allem für solche Schüler und Schülerinnen gedacht, deren Stärken im praktischen Tun liegen und die zur Bewältigung der theoretischen Anforderungen unbedingt eine Unterstützung benötigen.
Angebot
Neben der Organisation der Ausbildung umfasst das Angebot des Förderband e.V. an die Auszubildenden folgende Maßnahmen:
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Stütz- und Förderunterricht
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sozialpädagogische Unterstützung wie z.B. Krisenintervention, Einzelfallhilfen oder auch Hilfen bei Behördengängen
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Freizeitpädagogische Angebote
Grundlage der Betreuung und Begleitung ist die Förderplanung. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht der bzw. die Auszubildende. Gemeinsam mit ihm/ihr werden Ziele vereinbart und verfolgt, die das Erreichen eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses und die Integration auf den Arbeitsmarkt ermöglichen.
Kooperationsbetriebe
Um dem betriebsnahen Charakter dieser besonders geregelten Ausbildung möglichst nahe zu kommen, wird der praktische Teil der Ausbildung an besonders anerkannte und qualifizierte Betriebe delegiert. Dies sind vor allem soziale und öffentliche Einrichtungen wie Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser.
Zuständige berufliche Schulen
Der theoretische Teil der Ausbildung wird in einer Berufsschulklasse der Luzenbergschule (Hauswirtschaftshelferin, Gartenbaufachwerker, Fachkraft im Gastgewerbe) bzw. Justus-von-Liebig-Schule (Beikoch) durchgeführt.
Zuständige Stelle
Zuständig für den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung ist das Landwirtschaftsamt in Tübingen, das Regierungspräsidium Karlsruhe bzw. die Industrie -und Handelskammer Rhein-Neckar.
Ansprechpartnerin
Nehmen Sie Kontakt auf mit Frau Christiane Huber

